Sie möchten Ihrer Wahlheimat Frankreich alle Ehre machen, die französische Staatsbürgerschaft beantragen und benötigen daher die Übersetzung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses ins Französische? Ihr französischer Arbeitgeber möchte sich Ihrer Vorstrafenfreiheit vergewissern und Sie benötigen daher eine französische Version Ihres deutschen Führungszeugnisses?
Kein Problem! Als beeidigte Übersetzerin erstelle ich beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen aus dem Französischen ins Deutsche und umgekehrt.
59,50 Euro inklusive MwSt. und Versand per E-Mail sowie per Post für ein Privatführungszeugnis ohne Eintragungen
(Preise für Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde, erweiterte Führungszeugnisse und europäische Führungszeugnisse auf Anfrage)
1-3 Werktage
1. Anfrage: Sie schicken mir einen Scan Ihres Führungszeugnisses per E-Mail oder über das Kontaktformular zu.
2. Kostenvoranschlag: Ich nenne bzw. bestätige Ihnen Preis und Bearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses.
3. Bezahlung: Sie geben mir Ihre Bestellung per E-Mail durch und bezahlen den vereinbarten Betrag per Überweisung.
4. Lieferung: Ich fertige Ihre Übersetzung an und schicke sie per Post an die gewünschte Adresse sowie vorab per E-Mail.
Das Führungszeugnis dient bei verschiedenen öffentlichen und privaten Stellen als Nachweis für die Vorstrafenfreiheit einer Person. Die verschiedenen Ausführungen des Führungszeugnisses unterscheiden sich vor allem in der Ausführlichkeit der darin aufgeführten Informationen.
(Privat-)Führungszeugnis
Im üblichen polizeilichen Führungszeugnis, auch Privatführungszeugnis genannt, das jeder von uns kennt, sind die wenigsten Informationen, das heißt also nur die schlimmsten Vorstrafen enthalten. Privatführungszeugnisse heißt dieses am häufigsten beantragte Führungszeugnis deshalb, weil es den betroffenen Personen direkt vom Bundesamt für Justiz zugeht und vor allem privaten Zwecken dient, wie zum Beispiel der Vorlage beim zukünftigen Arbeitgeber. Für die Beantragung der französischen Staatsbürgerschaft durch einen deutschen Staatsbürger reicht die Vorlage dieser Art von Führungszeugnis und dessen beglaubigter Übersetzung ebenfalls aus.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ist deutlich ausführlicher als ein Privatführungszeugnis. Neben strafgerichtlichen Entscheidungen enthält es auch bestimmte verwaltungsrechtliche Entscheidungen und wird der Behörde, die um die Vorlage des Zeugnisses bittet, direkt zugestellt. Die vom Behördenführungszeugnis betroffene Person kann lediglich um Einsicht bitten (vor Zustellung in einem von der Person zu benennenden Amtsgericht oder nach Zustellung bei der Behörde, der das Führungszeugnis übermittelt wurde).
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis wird erteilt, wenn der Antragsteller eine Tätigkeit aufnehmen soll, bei der er in verstärktem Kontakt zu Minderjährigen steht. Deshalb werden darin insbesondere Sexualdelikte und für den Schutz von Kindern relevante Straftatbestände aufgenommen. Für den Antrag eines solchen Führungszeugnisses muss der Antragsteller ein Schreiben der Stelle vorlegen, die um die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und gegebenenfalls einer beglaubigten Übersetzung bittet.
Europäisches Führungszeugnis
In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten können ein europäisches Führungszeugnis bei der für Sie zuständigen deutschen Meldebehörde beantragen. Im europäischen Führungszeugnis wird neben den möglicherweise in Deutschland registrierten Vorstrafen auch der Strafregisterinhalt des Herkunftslandes vermerkt. Den Inhalt des ausländischen Registers erfragt das Bundesamt für Justiz zuvor beim entsprechenden Mitgliedstaat. Bisher haben jeden noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten ausreichende Maßnahmen ergriffen, die die Erteilung der Registerinformationen zur Erstellung eines europäischen Führungszeugnisses ermöglichen.
Quellen und weitergehende Informationen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504812
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2012/20120424.html
Falls Ihrerseits noch Fragen offen sein sollten, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung!