Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin habe ich „die Lizenz zum Stempeln“. Daher fertige ich neben Fachübersetzungen auch beglaubigte Übersetzungen von öffentlichen Urkunden und Privaturkunden aus dem Französischen ins Deutsche und umgekehrt an.
Beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel zur Vorlage bei (öffentlichen) Einrichtungen und Amtsträgern, wie zum Beispiel Krankenkassen, Universitäten, Gerichten, Konsulaten, Standesämtern, Gerichtsvollziehern, Meldebehörden etc. angefertigt.
Im Folgenden finden Sie allgemeine Infos zu Bestellung und Preisen von beglaubigten Übersetzungen sowie genauere Infos zur beglaubigten Übersetzung bestimmter Dokumenten.
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So bestellen Sie bei mir Ihre beglaubigte Übersetzung
Preise für beglaubigte Übersetzungen
- 1,80 – 2,10 Euro pro Zeile (55 Anschläge) zzgl. MwSt. nach Abschnitt 3 JVEG. Maßgeblich sind bei mir die Anschläge im Ausgangstext.
- Möglicher Aufschlag für das Layout.
- Mindestauftragswert pro Dokument: 55,00 Euro zzgl. MwSt. oder 65,45 Euro inklusive MwSt.
- E-Mail- und Postversand im Preis inbegriffen.
Welche Dokumente können übersetzt werden?
Zu den Urkunden, die ich regelmäßig übersetze, gehören:
- Geburtsurkunden
- Abstammungsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Schenkungsurkunden
- Zeugnisse: Abiturzeugnisse, Bachelorurkunden, Masterurkunden, Diplomurkunden, Doktorurkunden, Transcripts of records, Führungszeugnisse etc.
- Führerscheine
- Meldebescheinigungen und Bescheinigungen anderer Art
- Lohnabrechnungen
- Verträge: Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge, Eheverträge etc.
- Urteile bzw. gerichtliche Beschlüsse: Scheidungsurteile, Scheidungsbeschlüsse, Kostenfestsetzungsbeschlüsse etc.
- Handelsregisterauszüge
- Satzungen
- Vollmachten
- Gerichtliche Ladungen
- Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärung
- Erbscheine
Diese Liste erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Kontaktieren Sie mich jederzeit mit einer individuellen Übersetzungsanfrage.
Was ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen unterscheiden sich von „normalen“ Übersetzungen einerseits darin, dass sie ausschließlich von beeidigten, vereidigten beziehungsweise ermächtigten Übersetzern angefertigt werden können. Diese drei Begriffe bedeuten ein- und dasselbe: Ein Übersetzer ist dann beeidigt, vereidigt oder ermächtigt, wenn er bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten, das heißt die Anfertigung der ihm anvertrauten Übersetzungen, verpflichtet wurde. Nicht jeder Übersetzer kann eine Beeidigung, Vereidigung etc. beantragen. Je nach Bundesland müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein – vom Abschluss einer Übersetzerausbildung bis hin zum Nachweis über Kenntnisse der Gerichts- und Behördenterminologie. Aus diesem Grund ist der Titel „beeidigter Übersetzer“ auch eines von verschiedenen Qualitätsmerkmalen, die einen Übersetzer ausmachen.
Augenscheinlich lassen sich beglaubigte Übersetzungn beziehungsweise bestätigte Übersetzungen, wie diese ebenfalls genannt werden, zum anderen dadurch von einer „normalen“, also ungestempelten Übersetzung unterscheiden, dass sie einen Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermerk des Übersetzers der Übersetzung, den sogenannten Beglaubigungsvermerk, enthalten. Des Weiteren darf auf beglaubigten Übersetzungen der Rundstempel des beeidigten Übersetzers nicht fehlen. Siehe auch meine FAQ.
Bei mir können Sie beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen ins Französische und umgekehrt bestellen.
Falls Ihrerseits noch Fragen offen sein sollten, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung!