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Eva-Maria Schwarzböck I Staatlich geprüfte und beeidigte Übersetzerin für Französisch und Deutsch +33 6 95 46 71 93 info@es-trad.eu

Bundestagswahl 2017: Wie wählt man aus dem Ausland?

An alle Expats und sonstige Reisesüchtige:

Am 24. September 2017 ist es wieder so weit: Alle deutschen Staatsangehörigen sind dazu aufgerufen, über die Wahlurne ihren Beitrag zur Demokratie zu leisten und so Einfluss auf die Politik der Bundesrepublik Deutschland der kommenden Jahre zu nehmen. Dabei ist dieses Recht auf die Teilnahme an dieser nach dem Grundgesetz allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl meiner Meinung nach nicht nur als reine Berechtigung, sondern auch als bürgerliche Pflicht zu sehen und demnach sollte jeder, der nicht davon ausgeschlossen ist, auch von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Dies schließt ebenso Auslandsdeutsche oder Deutsche mit ein, die sich lediglich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl nicht in der Nähe ihres üblichen Wahlbüros befinden. Doch was muss man tun, um trotz Abwesenheit an der Bundestagswahl teilnehmen zu können? Wie wählt man aus dem Ausland?

Bundestagswahl 2017 - wie wählt man aus dem Ausland

Wahlberechtigung in Deutschland

Klären wir zunächst ein paar Grundlagen: Wer darf überhaupt bei der Bundestagswahl 2017 wählen beziehungsweise verfügt über das aktive Wahlrecht? Wahlberechtigt ist lautet § 12 des Bundeswahlgesetzes, wer

  1. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  3. am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt sowie
  4. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Nun trifft die 3. Bedingung auf Auslandsdeutsche schon einmal nicht zu. Dürfen sie deshalb bei der Bundestagswahl keinen Stimmzettel abgeben? Doch, dürfen sie! Denn außerdem sind bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen auch all diejenigen wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, vorausgesetzt, dass sie

  • nach Vollendung des 14. Lebensjahrs mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  • persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland aus dem Inland wählen

Abgesehen von oben genannten Bedingungen muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein, um an der Bundestagswahl oder generell an jeglicher politischen Wahl teilnehmen zu können: Man muss in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Eine in Deutschland gemeldete Person wird automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen und kann am Tag der Wahl somit einfach im für sie zuständigen Wahllokal vorstellig werden.

Als Deutscher OHNE Wohnsitz in Deutschland aus dem Ausland wählen

Im Ausland lebende Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland, sogenannte Auslandsdeutsche, sind von dieser automatischen Eintragung ins Wählerverzeichnis ausgenommen. Um an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen zu können, müssen Auslandsdeutsche daher einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei derjenigen Gemeinde, Kommune beziehungsweise Stadt stellen, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Daraufhin wird man nicht nur ins Wählerverzeichnis eingetragen, sondern bekommt auch automatisch seine Wahlunterlagen an seine Wunschadresse zugeschickt, ohne dass hierfür ein zusätzlicher Antrag zu stellen ist.

Hierfür ist nur das Formular mit dem Titel „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2017 und Wahlscheinantrag gemäß § 18 Absatz 5 der Bundeswahlordnung für im Ausland lebende Deutsche“ (in zweifacher Ausfertigung) auszufüllen, das auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung steht beziehungsweise direkt hier heruntergeladen werden kann, und an die zuständige Gemeindeverwaltung zu schicken.

WICHTIG: Die Frist für die Antragstellung läuft nach dem 21. Tag vor der Wahl aus. Für die Bundestagswahl heißt das, dass der Antrag spätestens am 3. September 2017 bei der zuständigen Kommune eingegangen sein muss.

Als Deutscher MIT Wohnsitz in Deutschland aus dem Ausland wählen

Ist man als im Ausland lebender Deutscher weiterhin in Deutschland gemeldet (was bei einem längeren Auslandsaufenthalt im Übrigen nicht der Normalfall sein sollte), so ist man automatisch ins Wählerverzeichnis seines Wohnsitzes eingetragen. Will und kann man sich nun nicht extra für die Wahl nach Deutschland begeben, kann man per Briefwahl wählen. Hierfür muss man einen Wahlbrief beantragen. Dem Wahlbrief werden dann automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Der Antrag auf einen Wahlbrief kann ohne Angabe von Gründen schriftlich oder persönlich, aber nicht telefonisch gestellt werden.

Der Antrag sollte frühzeitig, kann für die Bundestagswahl 2017 jedoch bis spätestens 18 Uhr am Freitag vor dem Wahltag gestellt werden.

Gebt bei der Antragstellung an, an welche Adresse ihr die Wahlunterlagen zugesandt bekommen möchtet beziehungsweise ob ihr sie persönlich abholen möchtet, sobald diese in eurer Gemeinde zur Verfügung stehen.

Solltet ihr beabsichtigen, die Briefwahl auf dem Ausland vorzunehmen, plant mehr Zeit für die Zustellung der Unterlagen durch die Post ein. Die Unterlagen müssen der zuständigen Wahlstelle am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr vorliegen.

ALSO: Abwesenheit ist keine Entschuldigung für Stimmenthaltung! Schluss mit der Politikverdrossenheit – eine hohe Wahlbeteiligung ist ausschlaggebend dafür, dass die Wahlergebnisse und die nach der Wahl geführte Politik am ehesten dem Willen und den Vorstellungen der Mehrheit der deutschen Staatsbürger entsprechen.

 

Zusatzinfo:

Vier Jahre zwischen zwei Bundestagswahlen sind ja schon eine lange Zeit … Wie war das nochmal mit der Erst- und der Zweitstimme? Wer sich das Wahlsystem wieder ein bisschen in Erinnerung rufen möchte, kann dies auf folgenden Seiten tun:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/wahlsystem.html
http://www.bpb.de/nachschlagen/datenreport-2016/226915/bundestagswahlen
http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/62536/grundsaetze-des-wahlrechts
https://www.bpb.de/mediathek/599/erst-und-zweitstimme

Etwas spielerischer, aber perfekt auf die deutschen Expats in Frankreich zugeschnitten: „Mein erster Stimmzettel“ vom deutsch-französischen Jugendwerk. In dieser auf Deutsch und Französisch verfügbaren Präsentation werden das deutsche und das französische Wahlsystem vergleichend gegenüber gestellt. Und die französische Präsidentschaftswahl ist in diesen Tagen des Superwahljahres 2017 ja wirklich ein brandaktuelles Thema!

 

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/49fd7b4e-436c-45c3-baed-e9d8ffb8c547/anwendungshinweise_12_bwg.pdf
http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/62536/grundsaetze-des-wahlrechts
http://www.bpb.de/nachschlagen/datenreport-2016/226915/bundestagswahlen
Bildquellen:
© Jorge Royan / http://www.royan.com.ar, via Wikimedia Commons

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