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Eva-Maria Schwarzböck I Staatlich geprüfte und beeidigte Übersetzerin für Französisch und Deutsch +33 6 95 46 71 93 info@es-trad.eu

Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen: So funktioniert’s!

Auch wenn man im Ausland wohnt, muss man für ganz bestimmte Vorgänge ein Führungszeugnis aus Deutschland vorlegen. In Frankreich ist dies zum Beispiel der Fall, wenn man die französische Staatsbürgerschaft beantragen möchte und noch keine zehn Jahre im Land lebt. Doch wie beantragt man ein solches Führungszeugnis aus dem Ausland, für das man in Deutschland einfach zur zuständigen Meldebehörde gehen würde?

Ganz einfach: Wenn man nicht gerade im Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels und eines Kartenlesegerätes ist, wird das Führungszeugnis am besten per Post beim Bundesamt für Justiz beantragt.

Deutsches Führungszeugnis

Diese vier Schritte sind zur Beantragung eines Führungszeugnisses aus dem Ausland nötig:

1. Antragsformular für Führungszeugnis ausfüllen

Das deutschsprachige Antragsformular finden Sie hier. Prinzipiell ist das Formular selbsterklärend: Oben muss die aktuelle Adresse eingetragen werden. Anschließend muss gewählt werden, wie gezahlt wurde/werden soll und welche Art von Führungszeugnis man beantragen möchte (Führungszeugnis = Privatführungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde). Bei Beantragung eines Privatführungszeugnisses müssen außer dem im nächsten Punkt genannten Zahlungsbeleg keine weiteren Unterlagen beigelegt werden.

Außerdem müssen Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigekeit gemacht werden. So ausgefüllt kann der Antrag ausgedruckt werden. WICHTIG: Bitte nicht pflichtbewusst direkt die Unterschrift anbringen. Das kommt erst in Schritt 3.

2. Bearbeitungsgebühr für Führungszeugnis überweisen

Zur Bearbeitung eines Antrags auf Austellung eines Führungszeugnisses bittet das Bundesamt für Justiz um Vorauszahlung der Gebühr von 13 Euro. Am einfachsten geht das per Überweisung an das auf dieser Seite angegebene Konto. Am besten legt man seinem Antrag, den man im vorherigen Schritt ausgefüllt hat, einen Überweisungsbeleg bei.

3. Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigen lassen und Personendaten bestätigen lassen

Die einzig lästige Angelegenheit bei der Beantragung eines Führungszeugnisses per Post ist, dass man seine Unterschrift beglaubigen und die angegebenen Personendaten bestätigen lassen muss. Da es sich um ein deutschsprachiges Formular handelt, geht dies am einfachsten bei der nächsten konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Hier in Paris wäre das die Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft. Diese befindet sich an folgender Adresse:

Rechts- und Konsularabteilung
28, rue Marbeau
Eingang B
75116 Paris.

Für die Unterschriftsbeglaubigung und Bestätigung der Personendaten muss kein Termin vereinbart werden. Sie können montags bis freitags zwischen 09:00 und 11:45 Uhr eingeholt werden. Dennoch empfehle ich, am besten eine Viertelstunde vor Büroöffnung vorort zu sein, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Kommt man nach Büroöffnung, kann es je nach Betriebsamkeit bis zu einer Stunde Wartezeit kommen.

4. Ausgefülltes und beglaubigtes Formular zur Beantragung eines Führungszeugnisses abschicken

Jetzt sind die auswändigsten Schritte geschafft und das Antragsformular und die etwaigen zusätzlichen Dokumente müssen nur noch ans Bundesamt für Justiz geschickt werden. Die Adresse lautet:

Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn
Deutschland.

Wer überprüfen möchte, ob die angegebene Adresse des Bundesamtes für Justiz noch aktuell ist, kann dies hier tun.

Jetzt heißt es für den Antragsteller nur noch warten. Auf der Internetseite des Bundesamtes wird zur Bearbeitungsdauer angegeben, dass diese von der Geschäftigkeit des Referats abhängt und dass von diesbezüglichen telefonischen Anfragen abzusehen ist.

Zusatzinformationen zur Anerkennung eines deutschen Führungszeugnisses im Ausland und beglaubigte Übersetzung

Es ist zu beachten, dass die Behörden mancher Länder verschiedene Echtheitsbescheinigungen (Apostille, Überbeglaubigung oder Endbeglaubigung) zur Anerkennung eines deutschen Führungszeugnisses fordern. Welche Schritte im Einzelfall notwendig sind, muss bei der jeweiligen konsularischen Vertretung des Landes erfragt werden, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll. Eine grobe Übersicht darüber, ob deutsche Urkunden bei Vorlage in einem bestimmten Land mit einer Apostille versehen oder legalisiert werden müssen, befindet sich in dieser PDF. Zur Anerkennung des Führungszeugnisses in den Ländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Schweiz ist keine Echtheitsbescheinigung notwendig. Der einzige möglicherweise nötige Schritt vor Vorlage des Führungszeugnisses in diesen Ländern ist die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung.

Sollten Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führungzeugnisses benötigen, kommen Sie gerne per E-Mail auf mich zu und hängen Sie mir Ihr Führungszeugnis an. Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin bin ich zur Anfertigung von Übersetzungen amtlicher Urkunden ermächtigt.

 

 

 

Weitere wichtige Informationen zur beglaubigten Übersetzung von Führungszeugnissen können Sie auf dieser Seite nachlesen.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Wie sieht es aus, wenn man die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes hat? Kann man dann trotzdem wie oben genannt ein deutsches Führungszeugnis beantragen?

    1. Soweit ich weiß, kann man auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft ein Führungszeugnis aus dem Ausland wie in meinem Artikel beschrieben beantragen.

  2. Hallo,
    danke für alle Informationen in diesem Artikel.
    Weiss du bitte wie lange es dauert bis ich die Führungszeugnis bekomme ?

    Best Grüsse,

    1. Hallo Claude,
      sobald die Zahlung bei Bundesamt für Justiz eingegangen ist, geht es recht schnell.
      Wie lange es genau dauert, hängt wohl auch von der Zustelldauer ab. Die Post arbeitet von Deutschland nach Frankreich irgendwie nicht immer gleich schnell …
      Viele Grüße
      Eva

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