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Eva-Maria Schwarzböck I Staatlich geprüfte und beeidigte Übersetzerin für Französisch und Deutsch +33 6 95 46 71 93 info@es-trad.eu

Autoentrepreneur und die Zusammenfassende Meldung in Frankreich (la déclaration européenne de services)

Nachdem ich meinem letzten Blogbeitrag erklärt habe, wie man als Autoentrepreneur Rechnungen im Allgemeinen und Rechnungen an Kunden aus dem europäischen Ausland im Besonderen schreibt, möchte ich euch heute ein kleines Tutorial zu den steuerrechtlichen Verpflichtungen geben, die mit der Rechnungsstellung an Kunden im EU-Ausland einhergehen. Der Umsatz, der mit umsatzsteuerpflichtigen Kunden aus dem EU-Ausland erzielt wird und somit der umgekehrten Steuerschuldnerschaft unterliegt, muss nämlich seit 1. Januar 2010 beim Zoll gemeldet werden.

Diese Meldung nennt sich „déclaration européenne de services“, kurz DES, und entspricht in etwa der Zusammenfassenden Meldung, die in Deutschland ansässige Dienstleister an das Bundeszentralamt für Steuern abgeben.

Autoentrepreneur Zusammenfassende Meldung Déclaration européenne de services

Welche Dienstleistungen müssen gemeldet werden?

In der „déclaration européenne de services“ müssen nur die Dienstleistungen angegeben werden, die auf Rechnung von umsatzsteuerpflichtigen Kunden aus dem EU-Ausland erbracht wurden, das heißt die Dienstleistungen, die unter Verwendung des Prinzips der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers erbracht wurden.

Wie wird die Meldung vorgenommen?

Meldung in Papierform

Als Autoentrepreneur darf man die „déclaration européenne de services“ noch in Papierform anhand des Formulars Cerfa n° 13694 durchführen, das ihr hier downloaden könnt und das ebenfalls auf der Seite des französischen Zolls zur Verfügung gestellt wird.

Das Formular ist mehr oder weniger selbsterklärend. Eine Ausfüllhilfe wird ebenfalls auf der Seite des französischen Zolls zur Verfügung gestellt. Die entsprechende PDF kann hier direkt heruntergeladen werden. Wichtig ist vor allem, dass man die Rechnungsbeträge ohne Umsatzsteuer in die Tabelle einträgt. Neben jeden Betrag wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des entsprechenden Kunden eingetragen. Datum und Unterschrift nicht vergessen und ab geht die Post … nach … na wohin denn eigentlich? An das zuständige „Centre de collecte des douanes“ (auf Deutsch: Zollsammelstelle), kurz CISD. Je nach „Firmensitz“ des Autoentrepreneur ist das CISD Lille an der Adresse

CISD de Lille
Port Fluvial de Lille
10, place Leroux de Fauquemont
59040 Lille Cedex

oder das CISD Sarcelles an der Adresse

CISD de Sarcelles
22 bis, avenue du 8 mai 1945
95200 Sarcelles

zuständig.

Zu welchem CISD ihr gehört, könnt ihr in dieser PDF nachschauen.

Online-Meldung

Viel einfacher und schneller als die Meldung in Papierform ist jedoch die Online-Meldung auf dem Portal Pro.Douane.

Falls noch nicht vorhanden, muss zunächst einmal ein Benutzerkonto angelegt werden. Hierfür müssen die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden und anschließend unter der Kategorie „Identifiez-vous sur le portail Prodou@ne si vous souhaitez déposer une DES“ die Option „Vous n’êtes pas encore inscrit sur le portail, cliquez ici pour accéder à la procédure d’inscription“ gewählt werden.

Daraufhin öffnet sich ein Anmeldeformular, in das persönliche Daten eingetragen sowie ein Benutzername und ein Passwort für zukünftige Sitzungen auf der Seite festgelegt werden müssen.

Das erstellte Benutzerkonto muss schließlich noch aktiviert werden. Das Portail verschickt hierfür nach Ausfüllen des Formulars eine Email an die im Formular angegebene Adresse.

Sobald das Benutzerkonto aktiviert ist, kann auch schon die erste „déclaration européenne de services“ vorgenommen werden.

Melden Sie sich mit den eben festgelegten Zugangsdaten an, klicken Sie in der Menuspalte links auf DES, akzeptieren Sie, wenn nötig, noch einmal die Nutzungsbedingungen, wählen Sie „vos DES en ligne“ und anschließend „Saisie de la déclaration“ aus und schon kann’s losgehen. Das Online-Formular wird ähnlich ausgefüllt wie das Papierformular.

Anschließend kann eine Zusammenfassung der eben getätigten Meldung in PDF-Form heruntergeladen werden. Diese sollte man als Nachweis ordentlich auf dem Computer ablegen. Außerdem erhält man eine Empfangsbestätigung per Email.

Wenn das Benutzerkonto also einmal erstellt ist, ist die Online-Meldung eine Sache von maximal fünf Minuten, wohingegen man beim Papierformular ausdrucken, per Hand ausfüllen, fürs eigene Archiv einscannen und dann noch zur Post oder zumindest zum Briefkasten laufen muss. Dabei geht locker eine halbe Stunde kostbare Zeit verloren.

Wann wird die Meldung vorgenommen?

Die DES muss spätestens am zehnten Werktag des Monats, der auf die Leistungserbringung folgt, beim Zoll vorliegen. Unter folgendem Link findet ihr eine Aufstellung der Deadlines der nächsten Monate: http://www.douane.gouv.fr/articles/a10902-calendrier-du-depot-des-declarations-d-echanges-de-biens-deb-et-services-des.

Weitere Infos zu diesem Thema, allerdings auf Französisch, findet ihr unter: http://www.douane.gouv.fr/articles/a10899-la-declaration-europeenne-de-services-des.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Vielen Dank für die hilfreichen Infos! Eine Frage habe ich dazu: Muss ich die DES auch für Privatkunden im Ausland abgeben? Wenn ja, was gebe ich an, wenn diese über keine TVA verfügen?

    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    Inga Schiffler

    1. Hallo Frau Schiffler,
      nein die DES muss als Autoentpreneur nur für Firmenkunden abgegeben werden, da ansonsten keine MwSt. anfällt.
      Viele Grüße

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